Das Bildungs- und Teilhabepaket

duisburg.de, Bildung und Teilhabe

Wer hat Anspruch?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

 

Das Bildungspaket gilt ab Geburt und bis zum Ende der Schullaufbahn, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden können).

 

Was enthält das Bildungspaket?

 

  • Teilnahme an Tagesausflügen und mehrtägigen Fahrten, die von den Schulen oder KiTas organisiert werden.
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist und die Schule bestätigt, dass durch die Lernförderung die Versetzung, der Schulabschluss bzw. die Ausbildungsplatz-reife voraussichtlich erreicht werden können.
  • Volle Kostenübernahme für die Mittagsmahlzeit in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege.
  • Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder Teilnahmegebühren für die Musikgruppe oder für die Stadtranderholung.

Wer ist in Duisburg für die Leistungen des Bildungspakets zuständig und wo kann ich die Leistungen beantragen?

 

ACHTUNG!

ÄNDERUNG FÜR ALG II EMPFÄNGER

Wichtig: Ab dem 01.02.2020 ist das jobcenter Duisburg (LINK zum jobcenter DU, Bildung-und-Teilhabe-BUT) für die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs-  und Teilhabepaket für Empfänger von Arbeitslosengeld II zuständig.

 

Das Amt für Soziales und Wohnen, Arbeitsgruppe Bildung und Teilhabe, ist ab dem 01.02.2020 für die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zuständig, wenn Sie Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.

 

NEU – Sie können Ihre Anträge auf Leistungen der Bildung und Teilhabe nun online stellen! 

Klicken Sie hierfür auf folgenden Link: Bildung und Teilhabe beantragen

Anträge auf Bildung und Teilhabe

 

Für Empfänger von

Arbeitslosengeld II:

 

- Vordruck für die Kostenübernahme Mittagessen

 

- Vordruck für einen eintägigen Ausflug

 

- Vordruck für mehrtägige Fahrten

 

- Vordruck Antrag auf Lernförderung

 

- Vordruck für Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben

 

- Merkblatt

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Für Empfänger von Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld und Asylbewerberleistungsgesetz:

 

- Globalantrag

 

- Anlage 1 - eintägige Fahrt

 

- Anlage 2 - mehrtägige Fahrt

 

- Anlage 3 - Lernförderung

 

- Anlage 4 - Mittagessen

 

- Anlage 5 – Teilhabe sozialen und kulturellen Leben

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