Das Bildungs- und Teilhabepaket
duisburg.de, Bildung und Teilhabe
Wer hat Anspruch?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Das Bildungspaket gilt ab Geburt und bis zum Ende der Schullaufbahn, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden können).
Was enthält das Bildungspaket?
Wer ist in Duisburg für die Leistungen des Bildungspakets zuständig und wo kann ich die Leistungen beantragen?
ACHTUNG!
ÄNDERUNG FÜR ALG II EMPFÄNGER
Wichtig: Ab dem 01.02.2020 ist das jobcenter Duisburg
(LINK zum jobcenter DU, Bildung-und-Teilhabe-BUT) für die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Empfänger von Arbeitslosengeld II zuständig.
Das Amt für Soziales und Wohnen, Arbeitsgruppe Bildung und Teilhabe, ist ab dem 01.02.2020 für die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zuständig, wenn Sie Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.
NEU – Sie können Ihre Anträge auf Leistungen der Bildung und Teilhabe nun online stellen!
Klicken Sie hierfür auf folgenden Link: Bildung und Teilhabe beantragen
Anträge auf Bildung und Teilhabe
Für Empfänger von
Arbeitslosengeld II:
- Vordruck für die Kostenübernahme Mittagessen
- Vordruck für einen eintägigen Ausflug
- Vordruck für mehrtägige Fahrten
- Vordruck Antrag auf Lernförderung
- Vordruck für Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben
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Für Empfänger von Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld und Asylbewerberleistungsgesetz:
- Anlage 5 – Teilhabe sozialen und kulturellen Leben
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