(1) Für die Aktivierung des Kontos gem. § 2 der Bibliotheksordnung werden folgende privatrechtliche Entgelte erhoben:
bei einer Aktivierung für 12 Monate: – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei
– ab der Vollendung des 18. Lebensjahres 15,00 € – durch Schüler/innen an einer Duisburger allgemeinbildenden Schule (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)
kostenfrei
– durch Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I), sowie nach den Kapiteln 3,4,6,7,8,9 des SGB XII (u.a. laufende
Hilfe zum Lebensunterhalt) 11,00 €