Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

 

Wenn der Familienalltag schwierig ist, Sorgen um die Kinder aufkommen, Streit und Zank an der Tagesordnung sind - kurz, wenn die Situation in der Familie sich als festgefahren darstellt, dass man alleine nicht mehr aus der Sackgasse herausfindet, kann man professionelle Hilfe beantragen.

 

Durch intensive pädagogische Betreuung und Begleitung von ausgebildeten Sozialpädagogen, Erziehern und anderen Fachleuten sollen Eltern in ihren Erziehungsaufgaben unterstützt, Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen nicht alleine gelassen werden.

 

Angestrebt wird durch die Unterstützung der Familie eine Förderung der Persönlichkeitsentwicklung aller Familienmitglieder, so dass Hilfe zur Selbsthilfe erreicht werden kann.

Ziel ist es, den Familienalltag für alle Familienmitglieder wieder entspannter und zufriedener zu gestalten.

 

Beantragt werden muss die SPFH in den Außenstellen des Jugendamtes, Jugendamt Rheinhausen, Händelstr. 10, 47226 Duisburg, Tel.: 0203 2838181.
Durchgeführt wird sie jedoch von den Wohlfahrtsverbänden und anderen freien Trägern. Wie zum Beispiel: Grafschafter Diakonie gGmbH, Diakoniewerk Duisburg GmbH, Caritas Duisburg, AWO Duisburg, Wegweiser-Duisburg e.V., Amalie Sieveking Gesellschaft Duisburg gGmbH, und viele andere mehr!

 

Die Kosten werden - wenn ein Bedarf im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes festgestellt wurde - für eine gewisse Zeit vom Jugendamt übernommen.

 

Zusammengefasst; die sozialpädagogischen Familienhelfer/innen unterstützen und helfen:

  • bei der Organisierung des Alltags
  • in Krisen in Erziehungsfragen
  • bei Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen
  • bei Trennung oder Scheidung
  • bei Überforderung
  • bei sozialer Isolierung und drohender Vereinsamung
  • bei psychischen Erkrankungen
  • beim Kontakt zu Ämter und Behörden
  • Konflikte und Krisen zu lösen
  • u.v.m.

Sie können sich auch vorab bei den jeweiligen Anbietern (Wohlfahrtsverbänden oder anderen freien Trägern) melden, dass sie bei der Antragstellung auf sozialpädagogische Familienhilfe Unterstützung benötigen.